Die sonderpädagogische Beratung und Förderung an den allgemeinen Schulen wird durch die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) geregelt.
(Link einfügen: Bürgerservice Hessenrecht – VOSB § 2 vom 19.03.2013)