Die Schülervertreterinnen und -vertreter (SV) nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und üben die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Sie sind verpflichtet, den Mitschülerinnen und Mitschülern über ihre Tätigkeiten zu berichten. Die Mitglieder der Schülervertretung werden in erforderlichem Umfang für ihre Tätigkeit von der Schulleitung freigestellt.