Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Beschlussorgan der Schule. Sie entscheidet und berät über alle wichtigen Fragen des Schullebens im Rahmen der ihr durch §§ 111 Abs.2 des Hessischen Schulgesetzes übertragenen Aufgaben. Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und setzt sich zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulleitung zusammen. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt.